Institute for Digital Business

Recht im digitalen Zeitalter

Oktober 30, 2017

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Aus dem Unterricht des CAS Disruptive Technologies zum Thema “Recht im digitalen Zeitalter und disruptive Entwicklungen im Rechtsmarkt” mit Ioannis Martinis berichtet Isabelle Güttinger.

Recht kenne ich noch aus dem Wirtschaftsstudium und habe es als staubtrocken in Erinnerung. Doch die Vorlesung „Recht im digitalen Zeitalter“ war vollgepackt mit relevanten, neuen und aufschlussreichen Inhalten, sodass man direkt Lust bekommt, wieder einmal das ZGB aus dem Schrank zu nehmen.

Ioannis Martinis begrüsst uns mit der Frage, ob ein Like auf Facebook ehrverletzend sein kann. Ja, dass könne es, wie ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahr 2017 zeigt. Das World Wide Web ist also kein rechtsfreier Raum, doch die Durchsetzung der Rechtsansprüche ist bisweilen schwieriger als in der Off-Line Welt.


Wem gehören meine Face
book-Fotos?

Das Urheberrecht ist seit jeher ein wichtiges Thema im Web, denn Bilder lassen sich einfach kopieren und auf die eigene Website posten. Künstler und Fotografen können mit Plattformen wie z.B. „Copytrack“ überprüfen, ob jemand ein Foto illegal kopiert hat und dabei den Urheberrechtsverletzer gleich abmahnen lassen.

Ioannis empfiehlt uns deshalb, Fotos auf Shutterstock oder ähnlichen Plattformen legal zu erwerben. Denn der Grundsatz im Urheberrecht stellt klar: Der Urheber hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. Ein Werk ist somit immer geschützt, solange nichts Anderes (wie z.B. „lizenzfrei“) vermerkt ist. Interessant war indessen der Hinweis, dass Fotografen gemäss AGB von Facebook das exklusive Nutzungsrecht an den eigenen Fotos verlieren, wenn sie diese auf Facebook posten.

Das Internet vergisst nicht!

In der Schweiz wird das neue Bundesgesetz zum Datenschutz voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft treten. Die Revision war dringend nötig, denn das Gesetz stammt von 1993 und das eine oder andere hat sich seither verändert.

Das Datenschutzgesetzt setzt sich zum Ziel, die Informationelle Selbstbestimmung des Menschen zu verteidigen. D.h. jeder Mensch soll so weit wie nur möglich selber darüber bestimmen können, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden. Besonders schützenswert sind dabei persönliche Daten, welche bspw. Informationen über die Gesundheit, Rassenzugehörigkeit, religiöse oder politische Ansichten beinhalten.

Doch wer hat schon den Überblick, welche persönlichen Informationen das World Wide Web über uns hat? Sind die Daten erst einmal im Web, ist es sehr schwierig, sie da wieder zu löschen. Ausser wenn man Mario Costejo Gonsàlez heisst. Der Spanier hat es 2014 geschafft, dass ein Artikel über die Versteigerung seines Grundstücks von 1998 aus der Google-Suche gelöscht werden musste. Seit David Goliath einmal bezwungen hat, prüfen Google-Juristen, zumindest in Europa, jede Anfrage von Nutzern, die einen Link über ihre Person nicht mehr in den Suchergebnissen sehen möchten. Juristen sprechen hier vom sogenannten „Recht auf Vergessen“.

Der Robo-Anwalt?

Ioannis betont, dass der Spielraum für technologische Innovationen in der Rechtsbranche gross sei. Dies führt zum verstärkten Aufkommen von Plattformen, welche im Fachjargon Alternative Legal Service Providers (ALSP) genannt werden. Sie bieten, wie z.B. die Plattform Flightright.de, kostenünstige Lösungen für spezifische Rechtsprobleme an und erleichtern damit nicht nur den „Zugang zum Recht“, sondern bieten gleich eine Lösung des Problems an. Befeuert werden diese Angebote durch folgende drei Treiber: Preis- und Wettbewerbsdruck, Liberalisierung und Technologisierung bzw. Digitalisierung des Rechtsmarktes. Die Verschmelzung von Recht und Technologie führt schliesslich zum Begriff Legal Tech.

Bild: Legal Tech-Firmen in den USA

Ein Roboter wird wahrscheinlich in naher Zukunft keinen Menschen vor Gericht vertreten können. Was jedoch möglich werden könnte, ist ein Robo-Advisor für bestimmte Rechtsdienstleistungen oder eine virtuelle Assistentin. Das Stichwort lautet hier „Sequentialisierung“. Also die Aufteilung eines Rechtsfalles in einzelne „Teile“. Für diese „Teile“ innerhalb eines grossen Rechtsfalles könnte der Einsatz von Artificial Intelligence durchaus Sinn machen, weil es auf diese Weise möglich sein wird, die Software in einem ganz bestimmten Gebiet zu trainieren.

Neben Artificial Intelligence gibt es aber auch andere „Disruptive Technologien“, welche relevant sind oder es noch werden könnten. Smart Contracts bspw., welche die automatische Ausführung von Verträgen ermöglichen. Diese basieren auf der Blockchain-Technologie.

Das Ende der Anwälte?

Trotz der zunehmenden Technologisierung des Rechtsmarktes und der Konkurrenz von Algorithmen, die die Anwälte bedrängen, ist für ebendiese noch nicht aller Tage Abend. Ioannis Martinis vergleicht die Anwälte mit Piloten. Im Laufe der Zeit hatten auch sie immer mehr Assistenzsystem zur Verfügung, aber sind noch nicht von diesen ersetzt worden. Insbesondere dort, wo es um Menschen geht, braucht es neben der Technik wahrscheinlich noch für einige Zeit jemanden, der für Vertrauen sorgt und die Verantwortung übernimmt.

AI, Smart Contracts, IoT und andere Technologien werden die Rechtsbranche aber weiter durchdringen. Die Art und Weise, wie Rechtsdienstleistungen zukünftig angeboten und konsumiert werden, wird sich also höchstwahrscheinlich stark verändern.

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