Mobile Legal Issues
Dezember 19, 2018
Aus dem Unterricht vom CAS Mobile Business & Ecosystems mit Oliver Staffelbach berichtet Andrea-Peter Schlegel.
Mit den Cloud Lösungen und den mobilen Endgeräten steht den Anwendern eine Vielzahl von Informations- und Austauschplattformen zur jeder Zeit und an jedem Ort zur Verfügung. Für die Anwender stellt dies die Erfüllung der Träume dar: auf die Information kann von überall und zu jederzeit zugegriffen werden, Aktivitäten können kommentiert werden und Daten auf einfachste Weise weitergereicht werden. Für die Unternehmungen jedoch generiert diese Freiheit zwei grundlegende Problemstellungen:
Die Unternehmungen stehen dabei vor der Herausforderung, alle präventiven Massnahmen zur Verhinderung von Ereignissen zu ergreifen. Gleichzeitig sind auch repressive Massnahmen notwendig, welche nach dem Eintreten eines Ereignisses angewendet werden können.
Dabei definieren die Social Media Richtlinien die verbindlichen Nutzungsregeln hinsichtlich dem gewährten bzw. gewünschten Freiraum und den notwendigen Einschränkungen. In der Definition des Erlaubten/Unerlaubten ist unbedingt der Konsens des Management einzufordern! Mit Social Media Richtlinien sollen:
Das Device Management ist dazu ausgelegt, die Nutzung von privaten Geräten in Unternehmen bzw. die Nutzung von Unternehmensgeräten im privaten Umfeld zu regeln. Das Device-Management kann sowohl reglementarische, wie auch technische Komponenten beinhalten und definiert:
Regelmässige Schulungen schaffen bei den Anwendern das notwendige Bewusstsein und Kontrollen prüfen die Einhaltung der Richtlinien. Es gilt zu beachten, dass Kontrollen nur stichprobenartig und nur in Verdachtsfällen durchgeführt werden dürfen.
Die Nutzung fremder Inhalte zu eigenen Zwecken untersteht den drei Rechtsquellen:
Verfügt eine Unternehmung über eigene Daten-Plattformen, auf welchen der User Generated Content abgelegt wird, ist entscheidend, wie die Verantwortlichkeiten und Nutzungsbedingungen geregelt sind. Folgende Grundvoraussetzungen sind zu schaffen:
Bei der Nutzung von Drittplattformen (u.a. Cloud-Lösungen) ist zusätzlich entscheidend:
Die Anonymität und die Distanz zur physischen Welt erwecken noch immer den Eindruck, dass das Internet als ein rechtsfreier Raum empfunden wird. Im Internet gelten aber dieselben Regeln wie in der analogen Welt. Die Rechtsquellen für Persönlichkeitsverletzungen im Internet bilden in der Schweiz:
Persönlichkeitsverletzungen unterschieden sich in zwei Teilbereiche:
Den Betroffenen von Persönlichkeitsverletzungen stehen mehrere Instrumente zur Verfügung:
Grundsätzlich besteht das Recht auf Vergessen, es handelt sich aber nicht um ein absolutes Recht. Siehe auch: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/erlaeuterungen-zum-recht-auf-vergessen.html
Grosse Internet-Plattformen verpflichten sich, Einträge auf begründeten Anfragen hin zu löschen oder den Zugriff auf die entsprechenden Suchergebnisse zu unterbinden. Es gibt aktuell keine verbindliche gesetzliche Grundlage, welche eine vollständige Löschung von Einträgen durchsetzen könnte. Damit bleibt der Umfang der Löschung im Ermessenspielraum der entsprechenden Konzerne.
Das Datenschutzgesetz regelt den Umgang und die Bearbeitung von Personendaten. Die Bearbeitung unterliegt den Grundsätzen:
Und wie finde ich heraus, ob ich Personendaten bearbeiten darf? Dieses Flowchart hilft bei der Beurteilung!
Danke Oliver für diesen Nachmittag! Du hast es geschafft Dein Fachgebiet spannend, unterhaltsam, äusserst kompetent und sehr praxisbezogen zu vermitteln! Gerne hätten wir Dir noch länger zugehört und Dich mit noch mehr Fragen gelöchert….!!
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