LegalTech: Recht im digitalen Zeitalter
Oktober 29, 2018
Aus dem Unterricht des CAS Disruptive Technologies zu LegalTech mit Dozent Ioannis Martinis berichtet Andreas Kamm:
Im Gegensatz zu Industrien wie Retail oder Medizin (Arzt), wo Innovation im grösseren Stil Einzug gehalten hat, hätte ein Anwalt nach einem hundertjährigen Dornröschen-Schlaf aufwachen können und fast genauso weiterarbeiten, wie damals vor 100 Jahren. Doch die Branche ist sich stark am Wandeln. Wo es bis heute noch Juristen und Helfer braucht, um Gesetzestexte zu lesen und für den konkreten Fall zu beurteilen, kommen laufend neue, technische Lösungen an den Markt, die einen wachsenden Anteil der Arbeit übernehmen können. Die Vermählung von Recht und Technologie wird kurz LegalTech genannt und beinhaltet Lösungen in den Bereichen automatisierte Rechtsberatung, Expertenportale, Legal Process Outsoucing, Online Dispute Resolution, Predictive Analytics und Künstliche Intelligenz, E-Discovery & Dokumentenanalyse, sowie Blockchain und Smart Contracts.
Dabei geht es im Grunde um drei Stossrichtungen:
Dabei gibt es drei gewichtige Treiber für diese Trends:
Diverse neue Player sind bereits heute aktiv am Markt tätig. Dies mit innovativen Lösungen, die gezielt Kundenbedürfnisse abdecken. Ein Beispiel ist das Unternehmen Flightright:
Dabei schauen digitale Akteure, wo sie entlang der Wertschöpfungskette Mehrwert liefern können.
Als Konsequenz wird der Zugang zu juristischem Expertenwissen dank LegalTech Lösungen kostengünstiger und einfacher verfügbar.
Zwei Beispiele, die im Unterricht vorgestellt wurden:
Auch wenn heutige Lösungen noch am Anfang stehen und die sprachliche Komplexität dazu führt, dass Lösungen sehr aufwändig entwickelt werden müssen, so werden laufend neue Erkenntnisse gesammelt und die technischen Lösungen werden komplexer und umfangreicher. Künstliche Intelligenz (KI) wird kurzfristig zwar den Juristen nicht ersetzen, aber sicher nachhaltig und kontinuierlich die Art und Weise verändern, wie Rechtsdienstleistungen erbracht werden. Richtig eingesetzt kann KI dabei helfen, dass auch die Qualität der juristischen Arbeit weiter gesteigert wird. Dabei ist bei all den neuen Lösungen und dem Einsatz von Algorithmen in der Justiz nicht zu vernachlässigen, dass nicht nur Menschen Vorurteile und Stereotypen in sich bergen können, sondern auch KI Lösungen, die mit realen Daten trainiert werden. Diesen Aspekt des sogenannten “Machine Bias” muss man bei der Entwicklungen weiterer Tools mitberücksichtigen und zu vermeiden versuchen.
Mit der Digitalisierung, und insbesondere bei Blockchain, sind aber auch ganz neue Arten von Verträgen entstanden, sogenannte Smart Contracts. Diese wickeln Geschäfte automatisch ab, wenn klar definierte Bedingungen (wenn/dann-Entscheidungen) erfüllt sind. Solche Verträge kann man sich vereinfacht wie einen Getränke-Automaten vorstellen: WENN Geld eingeworfen und ein Produkt gewählt wurde und das Produkt weniger oder gleichviel kostet wie der eingeworfene Geldbetrag, DANN wirft der Automat das Produkt aus. Dabei kann der in Gang gesetzte Prozess nicht mehr gestoppt werden.
Wenn man über Recht im digitalen Raum spricht, dann sind insbesondere Urheberrecht und Datenschutz im Auge zu behalten. Beim Urheberrecht geht es darum, den Urheber von Werken zu schützen. Ihm wird dabei das ausschliessliche Recht zugesprochen zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet werden darf. Insbesondere bei Webseiten und online abrufbaren Dokumenten ist darauf zu achten, dass man sich vorgängig schriftlich das Recht zur Verwendung des Werks einholt, da sonst kostenpflichtige Abmahnungen drohen. Beim Datenschutz geht es darum, die informationelle Selbstbestimmung des Menschen zu verteidigen. Dies bedeutet, dass jeder Mensch soweit als möglich selber darüber bestimmen können soll, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden. Dabei kommt insbesondere das Verhältnissmässigkeitsprinzip zur Anwendung: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Beim Schutz der Daten gibt es jedoch unterschiedliche Stufen. Die folgende Grafik gibt dazu Auskunft:
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