Die eID in der Schweiz
Von Michael Engler, Juni 12, 2023
Braucht die Schweiz eine eID? Wer soll die eID ausstellen? Wieso wurde das Gesetz zur eID im Jahr 2021 abgelehnt? Diese und weitere Fragen möchte ich in diesem Blogbeitrag klären.
Bereits Ende 2011 hat der Bundesrat einen Auftrag zur Erstellung eines Konzepts und einen Gesetzesentwurf für eine staatliche eID an das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, 2014) gegeben und 2013 wurde dazu ein erstes Konzept erstellt. Das zeigt klar und deutlich, dass bereits seit ca. zehn Jahren irgendwo ein Bedarf für eine elektronische Identität besteht.
Mit einem klaren Resultat von über 64% Nein-Stimmen wurde 2021 der Gesetzesentwurf für eine eID in der Schweiz abgeschmettert (SRF.ch, 2021).
Hauptsächlich kann im Nachhinein die Beteiligung privater Unternehmen am Projekt als Grund genannt werden. Die Stimmberechtigten in der Schweiz konnten nicht genug Vertrauen für diese Unternehmen bereitstellen. Es ist klar, dass Vertrauen in der ganzen eID Thematik eine wesentliche Rolle spielt und auch in Zukunft spielen wird.
Durch die Abstimmung 2021 hat man gesehen, dass der Betrieb nicht direkt über private Unternehmen laufen darf. Zu klein ist das Vertrauen auf der Seite der Bürger. Die bessere Alternative wäre, wenn der Staat diese Verantwortung übernimmt. Es muss nicht selbst vom Staat betrieben werden, aber der Staat sollte die Verantwortung übernehmen. Damit könnte die Gesellschaft entweder Vertrauen aufbringen oder hätte wenigstens immer jemanden, dem man die Schuld geben kann. Eine weitere Idee wäre, wenn jede Person selbst in einem sogenannten Wallet seine Daten selbst verwaltet. Bei diesem Ansatz ist aber ein hohes Mass an Eigenverantwortung der Benutzer nötig, was sich auf staatlicher Ebene auch schwierig durchsetzen lässt.
Eine eID würde es den Bürgern ermöglichen, ihre Identität schnell und einfach online zu verifizieren, ohne dass sie persönlich bei Behörden oder anderen Institutionen vorsprechen müssen. Dies würde die Effizienz und die Benutzerfreundlichkeit von Online-Diensten erhöhen – insbesondere in Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, dem Gesundheitswesen und dem Finanzsektor. Als erweiterte Funktion könnten andere rechtsgültige Dokumente in einem Wallet, das von der Person oder dem Unternehmen selbst gemanaget wird, abgespeichert werden. Beim Datenaustausch kann dann die Person genau festlegen, welche Daten dieser Dokumente freigegeben werden sollen.
Deutschland hat bereits 2011 den Personalausweis mit einer digitalen Signatur versehen. Das ist zwar noch keine eID im Sinne einer digitalen Identität, aber eine Verknüpfung eines Zertifikates und ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal im Personalausweis. Durch das Inkrafttreten der eIDAS Verordnung ist auch ganz Europa auf dem Weg zur digitalen Identität.
Diese Verordnung stellt sicher, dass Menschen ihre eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssysteme (eIDs) nutzen können, um auf öffentliche Dienste zuzugreifen, die online in anderen EU-Ländern verfügbar sind.
Aktuell ist aber in der EU noch keine einheitliche Lösung verfügbar. Die Schweiz sollte sich bei der Ausarbeitung der eID an die europäischen Richtlinien halten, damit Grenzüberschreitende Verträge leichter abgeschlossen werden können und in Zukunft auch die eID der Schweiz in Europa akzeptiert werden könnte. Es ist durchaus wichtig, dass eine eID auch grenzübergreifend funktioniert. Ansonsten haben wir als Schweizer Bürger keine Möglichkeit, uns in Europa DIGITAL zu identifizieren.
Dieser Fachbeitrag wurde im Rahmen eines Leistungsnachweises für das CAS Platforms & Ecosystems verfasst und wurde redaktionell aufgearbeitet.
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