Das Recht der Römer im digitalen Zeitalter
Juli 7, 2018
Aus dem Unterricht des CAS Digital Risk Management mit Martin Eckert berichtet Klaus Rufli.
Datenbasierte Geschäftsmodelle stellen unsere bisher gültige Rechtssystematik vor neue Herausforderungen. Die Frage, wie auch künftig Eigentums- und Besitzrechte bei digitalen Geschäftsmodellen gewahrt werden können, stellt eine der wesentlichen Probleme bei künftigen digitalen Geschäftsmodellen dar. Unsere heutiges Recht basiert auf dem römischen Rechtssystem, welches im 1. – 3. Jhd. entstand. Damals wurde im Rahmen von sog. Konsensualverträgen der Erwerb bzw. der Besitz einer Sache geregelt. Darunter fallen Kauf-, Miet-, Pacht-, Dienst-, und Werkverträge.
Wenn wir uns heute im Rahmen der neuen Geschäftsmodelle mit digitalen Daten beschäftigen, so taugen die alten Vorstellungen schnell nicht mehr. Es besteht heute ja immer noch kein allgemeiner Konsens, was überhaupt digitale Daten sind. Martin Eckert betont in seiner Veranstaltung immer wieder, dass wir heute noch ganz am Anfang stehen und wir von einem gemeinsamen digitalen Rechtsverständnis, ja geschweige denn von einer gemeinsamen zukunftsfähigen digitalen Rechtsauffassung weit entfernt sind. Die Winklevoss-Brüder sind ein Beispiel dafür, wie unklar die Rechtslage eigentlich ist. Sie behaupten, dass die Idee des Geschäftsmodells von Facebook von ihnen stamme und fordern nun Schadenersatz von Mark Zuckerberg.
Zentrale Frage in innovativen Zeiten ist: Wie kann ich meine Innovationen schützen? Dass die Gesetzgebung aus der vordigitalen Welt stammt, wird allein schon dadurch belegt, dass es in der EU und CH keine Softwarepatente gibt. In den USA sind wenigstens business methods schützbar. Um die Sache vollends undurchschaubar zu machen, sei auch noch folgende Frage gestellt: Wie gehe ich mit neuen Rechtspersönlichkeiten um? Der Roboter Sophia hat in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits eine ordentliche Staatsbürgerschaft erhalten! Können jetzt in Zukunft Roboter ihr Urheberrecht einklagen?
Wenn also digitale Geschäftsmodelle nicht patentierbar sind, wie kann ich mich als Unternehmen gegen Missbrauch schützen? Heute bleibt mir nur die Möglichkeit, durch den vertraglichen und den technischen Schutz meiner Datenbanken zu verhindern, dass meine Ideen gestohlen werden. Heute spielt im digitalen Geschäft der vertragliche Schutz eine wesentliche Rolle. Dieser wird durch mehr oder weniger umfassende AGB geregelt. Erst wenn der Nutzer hier zustimmt, hat er Zugang zu der Dienstleistung. Dies ist auch der Grund, weshalb einige AGB mehrere DIN A4 Seiten umfassen – mit der Folge, dass kein Kunde sie je gelesen hat, ihnen aber alle zustimmen.
Ein Start-up in Berlin hatte vor 2 Jahren sich den Spaß erlaubt, mitten in seinen AGBs den Hinweis unterzubringen, dass die ersten 100 Kunden je 500,- EUR erhalten, wenn sie eine dort angegebene Telefonnummer anrufen. Sie wollten den Beweis antreten, dass ja eh keiner AGB liest. Sie sollten recht behalten – es hat sich kein einziger Kunde bei der angegebenen Telefonnummer gemeldet!
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