Institute for Digital Business

Das Gold des 21. Jahrhunderts!

Juni 6, 2019

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Aus dem Unterricht des CAS Digital Risk Management zum Thema „Recht im digitalen Zeitalter“ mit Ioannis Martinis, Head of Legal Tech der Coop Rechtsschutz AG, berichtet Swen Klebik.

Personendaten sind im Zeitalter von Big Data das Gold des 21. Jahrhunderts und somit ein äusserst wertvolles und schützenswertes Gut.

Immer mehr Persönlichkeitsprofile werden von Unternehmen wie Google, Facebook und Co. heutzutage erstellt und kommerzialisiert. Gut funktionierendes Recht im digitalen Zeitalter dient vor allem dem Schutz des Individuums. Dieser Beitrag gibt ein sehr technisches Themengebiet kurz und prägnant wieder. Im Mittelpunkt der Vorlesung Recht im digitalen Raum standen folgenden Themen:

  • Immaterialgüterrecht 
  • Datenschutz  
  • Datenstrategie

Immaterialgüterrecht

Bei Immaterialgütern handelt es sich um geistige Schöpfungen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung werden Immaterialgüter von der Rechtsordnung einem besonderen Schutz unterstellt. Ihr Schutzbereich ist weitestgehend  auf die gewerbliche Anwendung der geistigen Güter beschränkt. Eine private Nutzung ist fast ausnahmslos zulässig. Immaterialgüterrecht ist somit Wirtschaftsrecht im eigentlichen Sinne. Die Anwendung der immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetze sind von einer räumlichen Beziehung des Gutes zum Schutzland abhängig und gleichzeitig auf dessen Gebiet beschränkt. Die Eintragung einer Marke im schweizerischen Markenregister verleiht nur Schutz in der Schweiz.

Downloads in der Schweiz legal

Im November 2011 entschied der Bundesrat, dass Musik- und Film Downloads zum Eigengebrauch legal bleiben. Die Schweiz ist damit in Europa ein Sonderfall.

Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz regelt den Schutz der Urheber von Werken der Literatur, Kunst, Ton und Tonbildträger (Art. 1 URG). Gemäss Art. 2 UrHG ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat, die Urheberhin oder der Urheber. Werke sind unabhängig von ihrem Wert oder Zweck geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben (Art. 2 URG). Der Urheber hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird (Art. 10 URG).

Individueller Charakter

Die nicht schutzfähige Zufallsbilder müssen von den schutzfähigen Schnappschüssen abgegrenzt werden. Die Werkindividualität bestimmt sich nach der statistischen Einmaligkeit in Verbindung mit dem Vorliegen individueller und origineller Merkmale. Individualität muss im Werk selbst erkennbar sein. Zudem muss ein Gestaltungswille erkennbar sein. Massgebend ist das Ergebnis.

Humans Only

Das US-amerikanische Copyright Office hat entschieden, dass lediglich Menschen Urheberrechte an ihren Werken besitzen können. Werke, welche durch künstliche Intelligenz erschaffen wurden, können somit keine Urheberrechte auf ihre Werke haben.

Markenrecht

Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderen Unternehmen zu unterscheiden (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Eine Marke entsteht erst mit Eintragung im Register (vgl. Art. 5 MSchG). Zuerst hinterlegte Marke geht derjenigen, die später angemeldet wurde vor (Art. 6 MSchG) – Ausnahme: Recht auf Weiterbenutzung im bisherigen Umfang (Art. 14 MSchG). Der Markeninhaber muss von der Marke Gebrauch machen. Unterlässt er dies während 5 Jahren, kann er  das Markenrecht nicht mehr geltend machen (vgl. Art. 12 Abs. 1 MSchG). Nach 5 Jahren lebt Schutz bei Gebrauch wieder auf, wenn niemand “Nichtgebrauch” geltend gemacht hat. Dauer des Markenschutzes ist 10 Jahre vom Hinterlegungsdatum an gültig. Dieses Datum kann beliebig oft erneuert werden.

Patentrecht

Das Patentrecht schützt Erfindungen (vgl. Art. 1 Abs. 1 PatG) und gewährt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die durch das Patent geschützte Erfindung gewerbsmässig zu nutzen (vgl. Art. 8 PatG). Ziel ist es den technischen Fortschritt zu fördern, indem das Patent eine Grundlage und Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet. Patentschrift ist zudem öffentlich zugänglich, was wiederum innovationsfördernd wirken soll. Patentschutz wird gewährt, wenn eine Erfindung vorliegt, die am Anmelde. bzw. Prioritätsdatum gegenüber dem Stand der Technik neu und nicht nahe liegend sowie gewerblich anwendbar ist und nicht unter einen der gesetzlichen Ausschlussgründe fällt (z.B. aus ethischen Gründen). Das Patent besteht längstens während 20 Jahren, gerechnet vom Datum der Anmeldung. Es erlischt vorzeitig, wenn der Inhaber darauf verzichtet oder die Jahresgebühr nicht bezahlt. Wer eine Erfindung in gutem Glauben in der Schweiz vor der Anmeldung des Patents gewerbsmässig genutzt hat, dass diese weiterhin nutzen (vgl. Art. 35 PatG.).

Designrecht

Das Designrecht schützt die zwei- oder dreidimensionale Gestaltung von Produkten (vgl. Art. 1 DesG.). So z.B. die Gestaltung von Uhren, Möbeln, Bestandteilen von Autos. Die Charakteristik ergibt sich aus der Anordnung von Linien, Flächen, Konturen, Farben oder dem Material.  In der Schweiz entstehen Designrechte erst mit deren Registrierung (vgl. Art. 5 Abs. 1 DesG.). Die EU kennt indessen sowohl registrierte wie auch nicht registrierte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Neu, äusserlich wahrnehmbar, eine Eigenart aufweist (Charakteristisches Gestaltungsmerkmal), nicht gegen Bundesrecht, Staatsvertragsrecht (z.B. Wappenschutz), die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst, Merkmale nicht nur durch die technische Funktion bestimmt sind. Das Designrecht besteht während 5 Jahren vom Datum der Hinterlegung im Designregister und kann höchstens 4x um 5 Jahre verlängert werden (vgl. Art. 5. Abs. 2 und 3 DesG.). Das Designrecht erlischt vorzeitig, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden oder es durch ein Gericht für nichtig erklärt wurde (vgl. Art. 28 DesG.).

Datenschutz

Oberstes Ziel ist es, die Informationelle Selbstbestimmung des Menschen zu verteidigen, d.h. jeder Mensch soll so weit wie nur möglich selbst darüber bestimmen können, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden.

Datenschutzerklärung 

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Gemäss Art. 13. DSGVO besteht eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person. Bei der Datenschutzerklärung erfährt der Betroffene in gebündelter Weise, wer welche Daten wofür sammelt und wie diese Daten verarbeitet werden. Ihm wird ausserdem mitgeteilt, wo das geschieht und welche Rechte ihm zustehen. Datensicherheit sorgt für die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten durch IT Systeme; hierzu zählen auch Anti-Viren Software, Backups, Zugriffsberechtigungen, Firewalls etc. Datensicherheit kann den Datenschutz unterstützen indem personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Datenschutz ist somit nicht gleich zu setzen mit Datensicherheit.

Datenschutz im Gesetz

Art. 13 der Bundesverfassung legt grundlegend fest, dass jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet. Die entsprechende Verordnung (VDSG) regelt die Einzelheiten. Ausserdem existieren auch in anderen Gesetzen und Bereichen zahlreiche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit. In den Artikeln 28 lit. a – l des Zivilgesetzbuches (ZGB) wird festgelegt, wie im Fall von Persönlichkeitsverletzungen rechtlich vorgegangen wird.

Datenstrategie

Die Datenstrategie ist ein ausformulierter und zielorientierter Verfahrensplan. Sie soll Unternehmen befähigen, Wissen aus Daten herauszuarbeiten. Sie ist ein Fahrplan, um über Datenanalyse die bestehenden Geschäfte zu optimieren und um neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschliessen.

 

Recht im digitalen Zeitalter ist ein sehr komplexes Gebilde. Die fortschreitende Digitalisierung bietet viele Chancen. Neue Technologien werden unseren Alltag zunehmend verändern. Um uns sicher im digitalen Raum bewegen zu können, benötigen wir einen rechtlichen Rahmen. 

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