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Daten sind das Gold der Zukunft – aber wem gehört’s? Risiko und Recht

Oktober 21, 2019

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Aus dem Unterricht des CAS Digital Real Estate über Daten als das neue Gold mit Dozent David Schwaninger berichtet Florian Reize

Daten sind das neue Öl

Daten sind das neue Öl!

Solche und ähnlich lautende Schlagzeilen sind in den Medien omnipräsent. Mit dem Siegeszug des Internet, angefangen mit einfachem Email und simplen Webseiten vor über 20 Jahren, hinterlässt jeder von uns im Internet grosse Mengen an Daten. Jeder Besuch einer Webseite, jeder Click, den Einsatz von Apps etc. – damit entsteht eine regelrechte Datenflut. Das generierte Datenvolumen wird mit IoT gigantische Dimensionen erreichen. Diese Informationen sind heute zweifellos sehr wertvoll.

Wem gehören diese eigentlich? Wie steht es um das Thema Datenschutz und welche Rechtsgebiete sind betroffen?

 

Eigentlich gehören Daten niemanden oder jedem – rein rechtlich gesehen. Was gibt es damit zu beachten und welche Spielregeln sollten berücksichtigt werden? Die Folgenden Zeilen streifen diverse Gebiete und beantworten einige Fragen.

Datenschutz

KMU befassen sich eher weniger mit dem Thema, da diese letzteres mit zusätzlichem Aufwand in Verbindung bringen. Zusätzlich wirkt dieses auch abschreckend, da rechtliches Grundwissen und juristische Unterstützung notwendig sind. Andererseits verfügen die meisten KMU in der digitalisierten Welt über Kundendaten, sodass sich die Unternehmen zwangsläufig immer öfter mit dem rechtlichen Rahmen befassen müssen.

Die Schweiz kennt ein kantonales DSG (Datenschutzgesetz) und ein Bundesgesetz.  Das kantonale DSG wird dann angewendet, wenn Daten durch Kantone bearbeitet werden. Personendaten sind durch das Bundesgesetz geschützt. Personendaten beinhalten z.B. Informationen wie Adresse und Wohnort oder auch diverse Informationen. Zusammengefasst sind mit diesen  Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.

In der Schweiz sind nicht nur Daten von natürlichen sondern auch Daten von juristischen Personen geschützt. In einem Vorentwurf des neuen DSG ist vorgesehen, den Schutz von juristischen Personen abzuschaffen.

Im Weiteren gilt das Datenschutzgesetz nicht, wenn diese anonymisiert dargestellt werden und somit keine Rückschlüsse auf natürliche Personen gemacht werden können. Bei der Datenbeschaffung muss sichergestellt werden, dass z.B. der Kunde eines Webshops darüber informiert ist welche Daten zu seiner Person gesammelt werden. Bei besonders schützenswerten Personendaten muss eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. (z.B. politische Ansichten, Sozialhilfe, strafrechtliche Verfolgung, genetische und biometrische Daten)

Frage: Darf ein Online Shop Daten über seine Kunden sammeln um neue personalisierte Angebote zu machen? Was muss der Shop berücksichtigen?

Antwort: Ja der Shop darf dies tun. Der Kunde muss jedoch darüber informiert werden, welche Daten gespeichert werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden.

Verwalten von Daten

Wenn ich als KMU über Daten von meinen Kunden verfüge, muss ich diese mit der entsprechenden Sorgfalt verwalten. Diese Daten liegen zum Beispiel in einer Cloud und nicht auf meinem eigenen Server – somit besteht eine Abhängigkeit vom Cloud Anbieter. Wenn der dieser Anbieter Konkurs anmeldet ist die Datenverfügbarkeit nicht sichergestellt.

Gemäss SchKG werden Forderungen welche nicht eine Geldzahlung zum Gegenstande haben in Geldforderungen von entsprechendem Werte umgewandelt. Im hier vorliegenden Fall mit meinen Kundendaten bringt mir dies nichts. Daher ist es meine Aufgabe, die Daten z.B. auch lokal bei mir zu sichern.

Frage: Mein Cloud-Anbieter meldet Konkurs an. Wie kann ich vorab sicherstellen, dass meine Daten weiterhin verfügbar sind? Hat der Anbieter die Pflicht diese auszuhändigen?

Antwort: Der Anbieter hat keine Pflicht dazu. Es empfiehlt sich bereits bei Vertragsabschluss ein umfangreiches Backup-Konzept zu erstellen. Die Daten können z.B. einmal täglich lokal oder auch bei einem Drittanbieter gespeichert werden.

Urheberrecht

Nicht alle Daten dürfen uneingeschränkt weiterverwendet werden. Ein praktisches Beispiel zeigt folgende Situation auf: Ich verfüge über Architekturpläne und möchte diese für den Aufbau meiner eigenen Geschäftsidee verwenden. Ich muss nun abklären, ob die Pläne urheberrechtlich geschützt sind.  Wenn ja ist es unabdingbar, den Urheber über meine Absichten in Kenntnis zu setzen. Weiter ist es notwendig, die Verwendungsrechte vertraglich zu regeln.

Der Inhalt eines solchen Vertrages regelt, wozu ich die Pläne verwende und ob ich meine Arbeit danach an Dritte veräussere.

Zusammengefasst gilt folgendes: Wenn ich über die Pläne verfüge heisst dies nicht, dass ich diese nach meinem Gutdünken verwenden darf.

Frage: Unter welchen Bedingungen darf ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden?

Antwort: Wenn ich über die Rechte für die Verwendung verfüge, dann darf ich das. Was dies im Detail genau bedeutet muss ich mit dem Rechteinhaber am besten schriftlich vereinbaren.

Zusammenfassung

Das Sammeln und verwenden von Daten tangiert diverse Rechtsgebiete. Einige davon sind oben kurz erläutert worden. Es ist empfehlenswert, diese Gebiete vorab zu definieren und zu spezifizieren. Beim Aufbau eines Geschäftsmodells unter Verwendung von Daten sind diverse vertragliche Vorkehrungen zu treffen.

Ich muss sicherstellen, dass meine Kunden über die Anwendung und Weiterverarbeitung ihrer Daten in Kentniss gesetzt werden. Bevorzugterweise müssen sie der weiteren Verwendung zustimmen. Dies erlaubt den Kunden, bewusst auf meine Dienstleistungen zu verzichten.

Die Verfügbarkeit der Daten muss garantiert werden. In den Cloud-Plattformen ist oft nicht nachvollziehbar, wo sich die Daten wirklich befinden (CH oder sonstwo?) Folgende Punkte gilt es zu berücksichtigen:

  • Regelmässige Sicherheitskopien
  • Idealerweise lokal erstellte Kopien
  • Zu Archivierungszwecken bieten sich unveränderbare Datenträger an

Das eigene Know-How z.B. durch Copyrights schützen um zu verhindern, dass dieses von Dritten verwendet wird. Das Unternehmen muss auch sicherstellen, dass fremdes Know-How nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber verwendet wird. Mit einem Vertrag kann sichergestellt werden, zu welchem Zweck die Daten weiterverwendet werden dürfen.

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