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Netzkritik – Netzneutralität

November 17, 2015

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Aus dem Unterricht des CAS Disruptive Technologies mit Andreas von Gunten berichtet Marco Gasser:

Nach einer kurzen Einführung zu seiner Person legt Andreas von Gunten zum Thema Netzkritik leidenschaftlich los.

Warum Netzkritik? Ist doch alles super?

Das Internet bietet unglaublich viele Möglichkeiten und Freiheiten für die Bevölkerung. Es birgt aber auch verschiedene Konfliktfelder, wie die wichtigen Themen Datenschutz, Zensur und Überwachung. Es ist das erste Medium, in dem jeder selber Produzent bzw. Produzentin werden kann. Die Menschen dürfen nicht nur konsumieren, sondern müssen auch kritisch hinterfragen. Entwickler gehören zu den Gewinnern – die Konsumierenden sind eigentlich die Verlierer.

Was haben wir für Handlungsebenen? Wie können wir uns kritisch mit der digitalen Transformation auseinandersetzen?

  • persönliches Verhalten / eigene Handlungen hinterfragen
  • operative und strategische Entscheidungen in den Organisationen fällen
  • politischen Einfluss üben als Wähler und Wählerinnen im demokratischen System

Die disruptiven Technologien haben immer eine politische Dimension.

Was ist Netzneutralität?

Der Netzbetreiber trägt heute sein Bestmögliches dazu bei, dass die Daten effizient zu den Konsumierenden kommen (je nach Angebot und Dienstleistung). Der Service-Anbieter kann seinen Dienst ins Netz stellen, ohne den Netzbetreiber um Erlaubnis bitten zu müssen (Innovation-Without-Permission-Prinzip).

netzpolitik

Ein Artikel zu diesem Thema findet sich in der Neuen Luzerner Zeitung vom 15.11.15.

Mit Zero Produkten wird von Netzbetreibern gegen die Netzneutralität verstossen: Gewisse Anbieter von z.B Videodiensten werden kostenlos im Angebot integriert, andere werden entsprechend ausgeschlossen. Zero Rating ist ein Verstoss gegen die Netzneutralität. Eine fette Internetleitung gehört gemäss Andreas von Gunten zum Service Public wie Schulen und Autobahnen!

Argumente für die Durchsetzung der Netzneutralität

  • Ohne Sicherstellung der Netzneutralität entsteht ein Zwei-Klassen-Internet.
  • Am Ende des Prozesses werden einige wenige Internet-Provider über die Inhalte der Inhalte-Anbieter entscheiden.
  • Die Infrastruktur wird nicht von den Anbietern, sondern von den Nachfragern benutzt und diese zahlen dafür.
  • Es gibt keine Spezialdienste, sondern nur IP-Dienste, und diese können mit genügend Bandbreite auch sichergestellt werden.
  • Ohne Netzneutralität kann keine Innovation mehr stattfinden, weil die Gatekeeper den Wettbewerb verhindern wollen.
  • Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Gesellschaft.

Argumente gegen die Durchsetzung der Netzneutralität

  • Es braucht keine gesetzliche Sicherstellung, weil der Wettbewerb, dafür sorgt, dass keine Inhalte diskriminiert werden.
  • Der größte Teil des Traffics wird von grossen Medienkonzernen verursacht, darum ist es nur richtig, dass diese auch einen Teil der Infrastruktur bezahlen.
  • Der Ausbau der Infrastruktur ist teuer, ohne die zusätzlichen Einnahmen kann dieser nicht gewährleistet werden.
  • Die Telekommunikationsprovider brauchen die Möglichkeit der Diskriminierung, um ihr Angebot gegenüber der übermächtigen Konkurrenz aus den USA zu differenzieren.
  • Ohne Bevorzugung bestimmter spezieller Dienste können wichtige Services wie Telemedizin oder Kraftwerksteuerungen nicht zuverlässig realisiert werden.

Situation in der Schweiz

  • Motion Glättli: Auftrag an den Bundesrat, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Wird vom Nationalrat mit 111 Ja-Stimmen zu 61 Nein-Stimmen angenommen  (SVP hat zugestimmt – man munkelt, weil das Wort Neutralität darin enthalten ist). Im Ständerat wird derzeit eine Ablehnung erwartet.
  • Der Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralität des BAKOM zeigt die Differenzen der betroffenen Interessengruppen auf.
  • Die Provider geben sich einen Verhaltenskodex zur Netzneutralität, welcher von den Befürwortern als Lippenbekenntnis kritisiert wird.
  • Der Bund stellt ein revidiertes Fernmeldegesetz für 2015 in Aussicht, allerdings ohne die Netzneutralität verankern zu wollen.

Sind Netzsperren der richtige Ansatz?

In einer aktuellen Vernehmlassung für das Spielbankengesetz ist eine Netzsperre für ausländische Plattformen enthalten. Es sind alle Kantone einverstanden. Öffnet das Tür und Tor für weitere Netzsperren?

Sharing Economy oder Plattform Kapitalismus?

Das Netz bietet die Möglichkeit, dass bestehende uber2Ressourcen besser genutzt werden. Am Beispiel Uber lassen sich die beiden Seiten des Konflikts darlegen: auf der einen Seite die Taxifahrer, die ihre Jobs verlieren; auf der anderen Seite ein amerikanischer Gigant, der über eine Plattform Geld macht.

Aber wie den „Schaufler“ in der Lok wird es die Taxifahrer irgendwann nicht mehr geben. Als Gesellschaft muss man sich die Frage stellen, ob man für die Taxifahrer Artenschutz betreiben oder  für die Schweiz eine dezentrale Lösung erarbeiten will.

Man muss immer bereit sein, im digitalen Prozess „out of the Box“ zu denken und sich nicht zu stark an Regulierungen und Spielregeln zu orientieren. Den Status Quo zu verteidigen, ging in der Vergangenheit nie auf. Eine zentrale Lösung kommt in der Regel nicht gut.

Google baut sein Geschäftsmodell auf einem offenen Netz auf, im Gegensatz zu Facebook und Apple. Wichtig ist folgende Erkenntnis: Die grossen Plattformen wie Facebook haben eine grosse Macht – man darf sich diesen Playern nicht ausliefern. Ein gutes Beispiel dafür, dass es auch dezentral funktioniert, ist WordPress.

Schwerpunkt Urheberrecht

Erst durch die Digitalisierung hat das Urheberrecht eine neue Dimension erreicht. Täglich wird im Netz millionenfach gegen das Urheberrecht verstossen.

Der Schweizer Künstler Kurt Maloo vom Pop Dui „Double” lebt seit 1986 von den Tantiemen aus seinem einzigen Hit.

Die Digitalisierung verändert die Rahmenbedingungen

  • Demokratisierung der Produktionsmittel und der Distributionskanäle
  • Grenzkosten für Kopien liegen bei nahezu null, was dazu führt, dass Geschäftsmodelle, die auf dem Verkauf von Kopien basieren, durch immer mehr Zwangsmassnahmen aufrecht erhalten werden müssen (z.B. das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmassnahmen, drakonische Schadenersatzforderungen für sogenannte “Raubkopien”, usw.)
  • Kommunikation, Storytelling und die kulturelle Produktion finden unter Einbezug und Wiederverwertung der vorhandenen kulturellen Artefakte statt (Remix-Kultur)

Situation in der Schweiz

  • Relativ liberales Urheberrecht, Download wird nicht kriminalisiert, Kopierschutz darf in der Schweiz für das Anlegen von privaten Kopien umgangen werden
  • Verfolgung von Vergehen auf strafrechtlichem Wege möglich
  • Keine Zahlen bezüglich des behaupteten Schadens für die Kulturschaffenden durch die sogenannte “Piraterie” verfügbar
  • Starker politischer Druck der US-Unterhaltungsindustrie auf die Schweiz (runder Tisch mit SECO, AGUR12 Forderungen, Special 301 Report des US-Handelsvertreters)

Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Technologischer Wandel wird immer auch von ethischen Fragen begleitet. Die Antworten auf diese Fragen müssen wir gemeinsam suchen.

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