Institute for Digital Business

Mobile Legal Issues – kein klarer Rechtsbereich

November 1, 2016

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Aus dem Unterricht des CAS Mobile Business mit Oliver Staffelbach berichtet Reto Kappeler:

Was ist Mobile Legal Issues? Dies scheint eine gute Frage zu sein. Dafür gibt es keine klare Antwort. Für Mobile Business gibt es keine klar definierten Rechtsbereiche, sondern mehr ein Sammelsurium von Themen im Mobilen Bereich.

Aus diesem Grund konzentrieren wir uns beim Thema Mobile Legal Issues auch auf folgende Kernthemen:

  • Arbeitnehmer und mobile Telefone
  • Verwendung von fremden Inhalten
  • Persönlichkeitsverletzungen im Internet
  • Datenschutzrecht

Arbeitnehmer und mobile Telefone

In der Vergangenheit überlegte man sich als Arbeitgeber, ob dem Arbeitnehmer das Internet zugänglich sein soll oder ob der Zugang zum Internet gesperrt wird. Man hatte Angst, dass die Arbeitnehmer von der Arbeit abgelenkt werden. Heute stellt sich diese Frage gar nicht mehr. Es müssen alle Informationskanäle offen stehen, um den Informationsfluss sicherzustellen. Somit stellt man die Chancen in den Mittelpunkt, welche die Risiken überwiegen.

Der Arbeitgeber hat zwei verschiedene Arten von Möglichkeiten, um die Risiken zu vermindern. Das sind präventive Massnahmen und repressive Massnahmen.

Präventive Massnahmen:

  • Social Media Richtlinien
  • Device Management
  • Schulungen / Kontrollen

Repressive Massnahmen:

  • Verwarnung
  • Kündigung
  • Zivilrechtliches Vorgehen
  • Strafrechtliches Vorgehen

Interessant für den Arbeitgeber sind vor allem die präventiven Massnahmen. Der Schlüssel liegt darin wie man sich verhaltet, damit die Risiken nicht eintreffen. Ein Beispiel kann folgendes sein: Der Lehrling, in dem Beispiel das schwächste Glied, postet über Facebook oder Twitter das Vorgehen über eine geplante Kampagne eines Kunden. Die verantwortliche Agentur muss danach eine Konventionalstrafe bezahlen.

Social Media Richtlinien

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Als Arbeitgeber muss man sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer wissen wie sie sich richtig zu verhalten haben. Anhand von z.B. Social Media Richtlinien können so Freiheiten aufgezeigt und Schranken gesetzt werden. Was solche Social Media Richtlinien beinhalten kommt immer speziell auf die Unternehmung an und wird hier nicht weiter erläutert. Für die Umsetzung der Richtlinien sollte mindestens folgendes beachtet werden:

  • Kurz und verständlich
  • Schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers
  • Schulungen und allfällige Kontrollen

Device Management

Der Begriff Device Management ist im Bereich Bring-Your-Own-Device (BYOD) ein Thema. Ursprünglich dachten Arbeitgeber sie hätten weniger Aufwand durch BYOD, jedoch ist heute eher wieder ein negativer Trend weg von BYOD zu beobachten.

Richtlinien für ein BYOD Prozess sind sehr komplex. Eine entsprechende Strategie muss vorhanden sein. Untenstehend eine Starthilfe für die Festlegung einer BOYD-Strategie:

  • Welche relevanten Daten sind vorhanden?
  • Welche Benutzergruppen gibt es?
  • Welche Zugriffsarten und Zugriffsberechtigungen sollen gemacht werden?
  • Welche Dienste und Applikationen sollen zur Verfügung stehen?
  • Welche Geräte sollen eingesetzt werden?

Verwendung von fremden Inhalten

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Auf Social Media Plattformen wird viel geliket, geteilt und weitergeleitet. Oft ist dem Benutzer aber nicht bewusst, dass man mit geteilten Inhalten möglicherweise das Persönlichkeitsschutzrecht oder Urheberrechtsgesetzt missachtet. Was genau steckt dahinter:

Persönlichkeitsschutzrecht

Das Persönlichkeitsschutzrecht schreibt vor, dass jede Person das Recht hat am eigenen Bild. Jede Person kann verlangen, dass man nicht fotografiert wird oder das Foto, wenn bereits geknipst, gelöscht wird. Das gleiche gilt auch für Veröffentlichungen, welche zurückgezogen werden müssen, wenn die abgebildete Person dies nicht wünscht. Anhand dieser Erkenntnisse gibt es mehrere Regeln:

Regel 1:          Jeder hat das Recht am eigenen Bild

Regel 2:          Prominente Personen verlieren einen Teil am eigenen Bild. Jedoch dürfen die Bilder ohne Genehmigung der Person nicht kommerziell verwendet werden

Regel 3:          Wenn die Bilder digital ausgewertet werden können und mehrere Personen auf einem Bild erkennbar sind, haben alle erkennbaren Personen das Recht am Bild

Prominente Personen sind Personen der Zeitgeschichte. Grundsätzlich gibt es keine genaue Regelung was eine Person der Zeitgeschichte ist. Zu erklären ist es so: Es sind alle Leute welche in der Öffentlichkeit bekannt sind. Zum Beispiel Sportler der höchsten Liga, nationale Politiker, TV Moderatoren, etc.. Es kann auch sein, dass ein Bild regional verwendet wird von einem Gemeindepräsidenten, welcher dann in der entsprechenden Region als Person der Zeitgeschichte wahrgenommen werden kann.

Als Grundsatz kann gesagt werden: Es soll gefragt werden ob fotografiert werden darf oder nicht. So kann man vielen Problemen ausweichen. Wenn z.B. an einem Geschäftsevent fotografiert wird und diese Fotos später zu Werbezwecken verwendet werden, sollte man sich sogar über eine Schriftlichkeit absichern.

Es besteht aber auch kein Recht am Bild wenn man sich Situationen aussetzt bei denen man weiss dass Aufnahmen getätigt werden. So zum Beispiel in einem Fussballstadion oder an einer Party beim Partyfotograf. Man nennt diese Option der Einwilligung konkludentes Handeln.

Urheberrechtsgesetz

Die Regel beim Urheberrechtsgesetz ist relativ einfach: Ist das Werk welches man geschaffen hat genug individuell, dass ein Urheberrecht gerechtfertigt ist.

Als „individuell genug“ betrachtet man Fotografien, welche inszeniert oder in einem Fotostudio explizit aufgenommen wurden. Es reicht auch schon aus, wenn es ein spezieller Moment mit unüblicher Beleuchtung darstellt.

Wenn Bilder für eine Präsentation oder eine Homepage benutzt werden möchten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt spezielle Bibliotheken welche Bilder als Creative-Commons-Lizenz frei anbieten. Dazu sind die Lizenzbedienungen genau zu lesen und einzuhalten. Weiter gibt es natürlich auch viele kommerzielle Bibliotheken wie z.B. Keystone, welche die Nutzung an einem Bild gegen Bezahlung anbieten.

Persönlichkeitsverletzungen im Internet

In den letzten Jahren haben Persönlichkeitsverletzungen massiv zugenommen im Internet. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten die gleichen Regeln wie in der Offline-Welt. Aufgrund des Abstandes und der Anonymität im Internet wird dies oft vergessen oder ausgenutzt.

Folgende Fakten sind zum Thema Persönlichkeitsverletzung im Internet relevant:

  • Ein beträchtlicher Teil der öffentlichen Meinungsbildung erfolgt im Internet
  • Informationen sind oft dauerhaft im Internet gespeichert und zu finden
  • Die Informationen sind im Internet meist leicht auffindbar

Es gibt zwei Arten von Behauptungen welche beide Persönlichkeitsverletzungen im Internet auslösen können.

Tatsache:        falsche Tatsachen

Werturteil:     unnötig verletzender und beleidigender Angriff auf Person des Betroffenen

Eine Tatsache kann gemessen werden und entspricht der Realität. Wobei ein Werturteil eine Meinung wiederspiegelt und nicht zwingend der Realität entsprechen muss. Deshalb ist es auch bedeutend schwieriger jemanden eine Persönlichkeitsverletzung im Internet nachzuweisen, wenn es um ein Werturteil geht. Dies auch insbesondere darum, da in der Schweiz die Meinungsfreiheit besteht. Wobei eine Aussage über eine negative Tatsache bereits ausreicht um eine Persönlichkeitsverletzung auszulösen. Die Messlatte für eine Persönlichkeitsverletzung ist auch bereits erreicht bei Kraftausdrücken.

Was kann ich nun tun, wenn ich Opfer einer Persönlichkeitsverletzung wurde im Internet?

Seit geraumer Zeit gibt es das Recht des Vergessens. Grosse Plattformen wie z.B. Google müssen sich an das halten. Google muss auf Wunsch wenn rechtlich begründet Einträge oder Indexierungen löschen welche einer Person Schaden zufügen. Dies wird mit einem Gesuch an die jeweilige Firma beantragt.

Hier eine Übersicht für ein konkretes Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet:

  • Fakten ermitteln
  • Rechtliche Einschätzung
  • Abmahn-Phase
  • Prozess-Phase
  • Online Reputation Management

Was bedeutet Online Reputation Management? Man soll sich im Netz immer gut darstellen. Wenn man Blogs betreibt und Social Media nutzt erhöht sich das Ranking z.B. bei Google. Umso mehr positive Meldungen indexiert sind, umso besser verschwinden einmalige und negative Meldungen unter den positiven Meldungen.

Datenschutzrecht

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Um alle Facetten des Datenschutzrechts aufzuarbeiten reicht die Zeit im Kurs nicht. Dies würde den Umfang der verfügbaren Zeit sprengen. Jedoch gibt es mehrere Regeln, welche es einem erleichtern, falls man in die Situation gelangt Daten zu sammeln und zu bearbeiten.

Bearbeitung von Daten:
Speichern, herunterladen, jede Akivität ist „Bearbeiten“ von Daten im Datenschutzrechtlichen Sinne.

Personendaten:
Die Daten sind einer bestimmten Person zuweisbar (z.B. mit Namen oder Foto) oder die Daten gehören einer Person (z.B. Arzt, Zeugnisse, etc.).

Anonymisierte Daten:
Daten welche keiner Person mehr zugeordnet werden können.

Wenn Daten anonymisiert werden, wird kein Datenschutzgesetzt anwendbar. Somit empfiehlt es sich, wenn immer möglich Daten anonymisiert zu bearbeiten. So wird die Datenhaltung und Datenverarbeitung erleichtert.

Jede Person hat Recht darauf zu wissen welche Daten über sie gesammelt und gespeichert werden. Dies nennt man Zweckbindungsgrundsatz und ist im Gesetzt verankert.

 

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