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Geldwäscherei

Dezember 13, 2017

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Aus dem Unterricht des CAS Digital Finance mit Dr. jur. Cornelia Stengel berichtet Marc Harrer.

Regulierung und Datenschutz… wie langweilig… dachten sich einige im Raum. Aber als Cornelia mit ihrer mitreissenden Art loslegte, haben sich diese Gedanken in Luft aufgelöst. Cornelia hat es geschafft, in den fast vier Stunden Themen wie Finanzmarktarchitektur, Bewilligungsformen und Überwachung durch FINMA, Sandbox, Fintech-Linzenz, Geldwäschereiaufsicht, PSD II und Datenschutz uns in einer angenehmen und verständlichen Art zu vermitteln.

Alle diese interessanten und wichtigen Themen in einem Blog abzuhandeln, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Ich musste mich somit auf ein Thema festlegen. Da Geldwäscherei ein hochbrisantes und aktuelles Thema ist, habe ich mich entschieden, mich diesem Thema anzunehmen.

Definition Geldwäscherei

Geldwäschen bedeutet nicht, dass ich meine alten verschmutzen Banknoten in meiner Waschmaschine zu Hause reinige. Geldwäscherei bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Ziele der Geldwäscherei

Die zur Geldwäsche vorgenommenen Handlungen haben den Zweck, die illegale Herkunft von Geldbeträgen zu verschleiern. Die Geldbeträge sollen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden oder der Steuerbehörden entzogen werden, indem Erlöse aus kriminellen Tätigkeiten durch möglichst unauffällige Geschäftstransaktionen in den legalen Wirtschaftskreislauf überführt werden.

Vorgehen bei Geldwäscherei

  1. Einspeisung (englisch placement): Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Vermögenswerte in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf.
  2. Verschleierung (englisch layering): Im zweiten Schritt wird die Herkunft dieser Vermögenswerte verschleiert. Dies geschieht durch vielfältige, grenzüberschreitende Transaktionen, welche verschiedene Firmen, Sitzgesellschaften und Privatpersonen mit zahlreichen Konten bei verschiedenen Banken unterschiedlichster Jurisdiktionen involvieren.
  3. Integration (englisch integration): Im dritten Schritt wird das „gewaschene“ Geld wieder für rechtmäßige Geschäftstätigkeiten genutzt.

Unterstellungspflicht des GwG (Geldwäschereigesetz)

  • Alle Finanzintermediäre sowie Händler
  • Als Finanzintermediäre (FI) gelten
      • Art. 2 Abs. 2 GwG: Banken, Fondsleitungen, gewisse Investmentgesellschaften und weitere Gesellschaften / Vermögensverwalter im Bereich des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen, Versicherungen, Effektenhänlder, zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer, Zahlungssysteme und Spielbanken -> Prudenzielle Aufsicht FINMA
      • Art. 2 Abs. 3 GwG: Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen ( -> tätigkeitsbasiert) -> Bewilliguns-/Anschlusspflicht DUFI oder SRO

Unterschiedliche Phasen der Überprüfung/Überwachung einer Kundenbeziehung

Es existieren grundsätzlich zwei Phasen der Überprüfung/Überwachung einer Kundenbeziehung. Die erste Phase findet während der Beziehungsaufnahme (dem Client Onboarding) statt und beinhaltet die nachfolgenden Aktivitäten:

GwG Phase 1

GwG Phase 1

In der zweiten Phase (laufende Überwachung, Ongoing Monitoring) wird das Augenmerk auf die ständige oder periodische Überwachung der Kundenbeziehung gelegt. Je nach Risikoeinstufung des Kunden (Erhöhte oder einfache Sorgfalt, Enhanced Due Diligence (EDD) oder Standard Due Diligence SDD), wird eine permanente oder periodische Überwachung angewendet. Dies entspricht einem risikoorientierten Ansatz. Nachfolgende Aktivitäten werden beim Ongoing Monitoring durchgeführt:

GwG Pahse 2

GwG Phase 2

Organisation eines Finanzintermediärs

Organisatorische Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei umfassen insbesondere die Ausbildung des Personals, die Einführung von effektiven Kontrollen und das Etablieren einer Geldwäschereifachstelle.

Die Geldwäschereifachstelle ist unteranderem verantwortlich für:

  • Unterstützung/Beratung Linienverantwortlichen und GL
  • Überwachung und Stichprobenkontrollen
  • Weisungen
  • Planung/Überwachung GwG-Ausbildung
  • Meldungen an Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
  • U.U. Erstellung Risikoanalyse/- Kriterien, periodische Aktualisierung und Verabschiedung durch VR oder GL

Fazit

Geldwäsche (English Money Laundering) ist und bleibt ein wichtiges Thema für alle Finanzintermediäre, unabhängig von den neuen aufkommenden Technologien (z.B. Blockchain) und neuen Business-Modellen (z.B. Peer to Peer Lending).

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