Digitales Geschäftsmodell rechtlich sichern
Juni 17, 2016
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Aus dem Unterricht des CAS Digital Risk Management zum Thema „Digitales Geschäftsmodell rechtlich sichern“ mit Dr. Martin Eckert berichtet Stefan Steuble:
Welche Rollen spielen digitale bzw. datenbasierte Geschäftsmodelle aus Sicht der Unternehmen? Wie kann die Verknüpfung von klassischen Geschäftsmodellen (Produktion, Verkauf, Dienstleistung) mit digitalen Geschäftsmodellen gelingen und welche Chancen bietet eine solche Entwicklung? „Dinge“ des täglichen Lebens erfassen Daten mit Sensoren. Netzwerke verbinden Menschen und Produkte. Neue Geschäftsmodelle entstehen und wirken sich disruptiv auf derzeitige Märkte aus. Welche Herausforderungen, wie zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes, ergeben sich sowohl für den Gesetzgeber als auch für Anbieter? Wie schützt man sein digitales Geschäftsmodell? Derartige Problemstellungen begleiten Unternehmen im digitalen Zeitalter vermehrt. Will ein Unternehmen die internen Prozesse optimieren, den Kundenkontakt verbessern und schlussendlich auf dem Markt bestehen, sollte es verstehen, wie Daten den Umgang zwischen Unternehmen und Menschen beeinflussen und wie man diese effektiv auf die bestehenden Geschäftsprozesse adaptieren und dabei den Schutz von Daten aufrecht erhalten kann.
Schaut man sich den juristischen Baukasten von Dr. Martin Eckert an, erkannt man rasch, dass das Sichern eines digital basierten Geschäftsmodells höchst anspruchsvoll ist.
Ein Patent ist eine Möglichkeit, sein digitales Geschäftsmodell zu schützen. Es schützt vor Konkurrenz, bietet Möglichkeiten an für zusätzliches Einkommen und steigert den Unternehmenswert. Bei Einreichung eines Patents ist mit Beratungskosten und Gebühren zu rechnen.
(Quelle Dr. Martin Eckert, 2016)
Die Patentierung von digitalen Geschäftsmodellen ist höchst anspruchsvoll. In der Praxis kommt es auf den Prüfer an. Konsequenz: „Probieren geht über Studieren“. Selbst einmal erteilte Patente sind latent mit dem Risiko einer Nichtigkeitsklage behaftet.
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